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Datenschutzbestimmungen*

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend.
Sie gelten auch, wenn vom Lieferer keine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt wird. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, werden vom Lieferer auch dann nicht anerkannt, wenn der Lieferer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung für den Lieferer verbindlich. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

 

2. Angebote

Die Angebote des Lieferers erfolgen stets freibleibend.
Keine Abweichungen in der Ausführung der Ware, seien sie technisch oder rohstoffbedingt, muss der Lieferer sich vorbehalten und berechtige nicht zu Mängelrügen.
Für die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Kataloge, Abbildungen, Preislisten, etc. behält sich der Lieferer Eigentums- und Uhreberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

3. Preise

Die Preise gelten ab Werk, ohne Verpackung und ohne Mehrwertsteuer.

 

4. Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich. Genannte Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie beim Entritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens vom Lieferer liegen und auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Liefergegenstände von Einfluss sind.
Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, So wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei.
Für Schäden, die aus vorgenannten Gründen dem Käufer entstehen, leistet  der Lieferer keinen Schadensersatz.

 

5. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist das vom Käufer unterschriebene Auftragsformular bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung des  Lieferers maßgebend.

 

6. Mängelrügen

Der Käufer hat die Ware sofort nach Eingang der Lieferung auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferungseingang schriftlich mitzuteilen.
Der Lieferer behält sich vor, nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Falls die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlägt, hat der Käufer Anspruch auf angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder dessen Erlass.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und zum Einbehalt des Kaufpreises auch für den unbeanstandeten Teil der Lieferung.
Gibt der Käufer dem Lieferer keine Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
Ansprüche des Käufers auf Erstattung der Kosten für Bearbeitung, Nacharbeiten, Arbeitslöhne, Frachten, Verzugsstrafen, sowie der Ersatz unmittelbarer, mittelbarer und Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

7.  Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum

  • Innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto,
  • Innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug.

Der Skontoabzug ist nur zulässig, wenn gleichzeitig alle vorangegangenen Rechnungen beglichen sind.
Bei Zahlungsverzug werden entstehende Kosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Jeweiligem Bundesbankdiskontsatz berechnet.
Bei Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die dem Lieferer nach der Lieferung bekannt werden und die  geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, werden sämtliche Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit sofort fällig, ebenfalls bei Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen geht erst aller Zahlungen einschließlich der Nebenkosten auf den Besteller über. Bis dahin hat der Besteller die Liefergegenstände gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, und sonstige Schäden zu Gunsten des  Lieferers zu versichern. Der Käufer ist berechtigt, die Gegenstände weiterzuveräußern. In diesem Fall gilt die aus dem Verkauf entstandene Forderung als Stillschweigend an den Lieferanten abgetreten. Bei Zahlungsverzug  und Gefahr des Forderungsausfalls ist der Lieferer berechtigt, die Stillschweigende Forderungsabtretung gegenüber dem Schuldner des Käufers offenzulegend und Zahlung direkt zu verlangen. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind, solange sie im Eigentum oder Miteigentum des Lieferers stehen, unzulässig. Beeinträchtigungen der Rechte des Lieferers durch Dritte muss der Käufer unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Pfändung hat der Käufer unverzüglich Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand des Eigentumsvorbehalts des Lieferers an der gepfändeten Sache bestätigen. Interventionskosten trägt der Käufer.

 

9. Rücktrittsrecht

Der Lieferer kann schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wenn:
    a) der Käufer seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere die Anzeigenpflichten verletzt,
    b) der Käufer sich im Zahlungsverzug befindet,
    c) der Käufer seine Zahlungen einstellt, das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder eröffnet wird.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wüschheim/Hunsrück.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Käufern, die Vollkaufmann oder Juristische Person sind, ist das für den Lieferer zuständigen Amtsgericht Simmern/Hunsrück.
Der Lieferer behält sich jedoch das Recht vor, am Firmen oder Wohnsitz des Käufers zu klagen.

 

11. Unwirksamkeit von Klauseln

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem Wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Währung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.